Kostenübernahme

Private Krankenversicherungen, Beihilfe und  Zusatzversicherungen übernehmen grundsätzlich Osteopathie, manuelle Therapien, Chiropraktik, Massagen, etc. nach ihren jeweiligen Vertragsbedingungen und dem Leistungsverzeichnis der Gebührenordnung für Heilpraktiker.
Seit 2012 werden Kosten auch von immer mehr gesetzlichen Krankenkassen übernommen.

Die meisten Betriebskrankenkassen erstatten anteilsmäßig 2 – 6 Behandlungen im Jahr.

Dagegen übernehmen  AOK Bayern, Barmer und DAK keine Honorare für Osteopathie.

Genaue Info´s gibt es im Internet, wenn Sie nach ihrer KK und Osteopathie suchen.

Für eine Kostenübernahme benötigen Sie bei den meisten Krankenkassen eine ärztliche Bescheinigung, die Sie mit der Originalrechnung einreichen.